B._____, Fachärztin für Neurologie sowie für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 19. September 2022, sie übernehme ab dem 30. April 2023 ausschliesslich Kosten für Behandlungen, "die in einer polydisziplinären Institution durchgeführt werden, welcher unser vertrauensärztlicher Dienst zustimmt", wobei Behandlungen bei anderen Leistungserbringern nach entsprechender Überweisung durch die zu bezeichnende polydisziplinäre Institution auch weiterhin möglich seien. Die von der Beschwerdeführerin dagegen erhobene Einsprache wies die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 13. Juni 2023 ab.