Der Beschwerdeführer ist in einer angepassten Tätigkeit zu 100 % arbeitsfähig, weshalb ein Abzug vom Tabellenlohn somit nicht zu gewähren ist. Das Invalideneinkommen beträgt gestützt auf die LSE 2020, Total, Männer, Kompetenzniveau 1, unter Berücksichtigung der Lohnentwicklung bis 2022 sowie der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit somit Fr. 66'000.00 (Fr. 5'261.00 x 12 x 41.7/40 x 107.1/106.8). 5.4. Bei einer Gegenüberstellung der Vergleichseinkommen resultiert eine Erwerbseinbusse von Fr. 13'177.00 (Fr. 79'177.00 - Fr. 66'000.00) bzw. 16.6 %.