43, Baugewerbe, Kompetenzniveau 2, Männer, unter Berücksichtigung der Nominallohnentwicklung bis 2022 (vgl. die Tabelle Nominallohnindex, Männer, 2011-2022) sowie der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit (vgl. die Tabelle betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit nach Wirtschaftsabteilungen) Fr. 75'439.00 (Fr. 6'069.00 x 12 x 41.2/40 x 106.2/105.6) betrug und somit tiefer ist als das vom Beschwerdeführer im Jahr 2022 hypothetisch erzielte Einkommen, weshalb eine Parallelisierung (vgl. Art. 26 Abs. 2 IVV) nicht vorzunehmen wäre.