1.2. Am 15. Oktober 2015 (Datum Posteingang) meldete sich der Beschwerdeführer erneut bei der Beschwerdegegnerin an und beantragte eine Umschulung. Mit Mitteilung vom 2. Mai 2017 gewährte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer Kostengutsprache für eine Umschulung zum Bauleiter, die in der Folge abgebrochen wurde. Mit Mitteilung vom 10. Januar 2019 gewährte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer sodann Kostengutsprache für eine Umschulung zum Hauswart, welche er im März 2019 abschloss.