3.4. Dem Beschwerdeführer wurden mit Verfügung vom 21. Juli 1989 zur Behandlung des Geburtsgebrechens Nr. 103 medizinische Massnahmen zugesprochen. Mit ca. 15 Jahren wurde er an der Harnröhre operiert. Gemäss Bericht des Spitals B._____ vom 7. Dezember 2016 wurde bei ihm eine irritative Miktionsstörung bei Verdacht auf eine rezidivierende (abakterielle) Prostatitis diagnostiziert. Ein körperliches, pathologisches Korrelat konnte nicht nachgewiesen werden. Am 23. November 2021 wurde im Rahmen einer notfallmässigen Behandlung zudem der Verdacht auf Herpes Zoster Nasenrücken geäussert (BB 2).