Ferner sollte es sich um eine Wechseltätigkeit mit Wechsel zwischen Sitzen, Stehen und Gehen handeln. In retrospektiver Hinsicht ergänzten die Gutachter sodann, aufgrund der Verlängerungsspondylodese L3/4 vom 27. Oktober 2020 müsse postoperativ von einem Unterbruch der 70%igen Arbeitsfähigkeit für ca. drei Monate ausgegangen werden (VB 166.1 S. 7 f.).