Entsprechend Mini-ICF-App lägen keine Fähigkeitsstörungen vor. Aufgrund der Cannabisproblematik seien Tätigkeiten, welche den regelmässigen Umgang mit Suchtmitteln erforderten (bspw. das Ausschenken von Alkohol), nicht geeignet. In einer solchen angepassten Tätigkeit bestehe ab Ende 2016 eine Arbeitsfähigkeit von 70 % ("8.5 Stunden täglich, Leistungsminderung 30%"; der chronische Schmerz führe zur Reduktion des Arbeitstempos und der Produktivität, vgl. VB 137.2 S. 11).