2.2. Mit Vernehmlassung vom 26. Juli 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3- 2.3. Mit Replik vom 31. Oktober 2023 nahm der zwischenzeitlich rechtlich vertretene Beschwerdeführer erneut Stellung und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Es sei die Beschwerdegegnerin in Gutheissung der Beschwerde zu verpflichten, dem Beschwerdeführer eine Invalidenrente nach den gesetzlichen Bestimmungen zu leisten, mindestens aber eine Viertelsrente.