Nach Rücksprache mit dem RAD stellte die Beschwerdegegnerin den SMAB Bern Gutachtern sodann Ergänzungsfragen, welche diese mit Schreiben vom 9. September 2022 beantworteten. Mit Verfügung vom 7. Juni 2023 entschied die Beschwerdegegnerin schliesslich dem Vorbescheid entsprechend. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 5. Juli 2023 fristgerecht Beschwerde und beantragte sinngemäss die Aufhebung der angefochtenen Verfügung sowie die Ausrichtung einer ganzen Invalidenrente. Zudem beantragte er unentgeltliche Rechtspflege.