1.2. In der Folge tätigte die Beschwerdegegnerin weitere Abklärungen, nahm Rücksprache mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und liess den Beschwerdeführer durch die SMAB AG, St. Gallen (SMAB St. Gallen), polydisziplinär begutachten (Gutachten vom 6. August 2020). Mit Vorbescheid vom 15. September 2020 stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer die Abweisung seines Rentenbegehrens in Aussicht. Nach dagegen erhobenem Einwand veranlasste die Beschwerdegegnerin eine bidisziplinäre Verlaufsbegutachtung des Beschwerdeführers durch die SMAB AG, Bern (SMAB Bern; Verlaufsgutachten vom 16. Februar 2022). Nach Rücksprache mit dem RAD stellte die Beschwerdegegnerin den SMAB