1. 1.1. Der 1984 geborene, zuletzt als Fachmann Betriebsunterhalt tätige Beschwerdeführer meldete sich am 15. Juni 2009 erstmals bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nach entsprechenden Abklärungen verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 27. November 2012 einen Rentenanspruch. Am 25. April 2017 meldete sich der Beschwerdeführer erneut zum Leistungsbezug an. Die Beschwerdegegnerin wies das Leistungsbegehren in der Folge mit Verfügung vom 18. Oktober 2018 ab.