kann der Rentenentscheid unabhängig von allfälligen Eingliederungsmassnahmen gefällt werden (Urteile des Bundesgerichts 8C_585/2021 vom 6. Januar 2022 E. 5.1 und 8C_204/2021 vom 26. Mai 2021 E. 4.2.2 mit Hinweisen). Da dies vorliegend der Fall ist, war die Beschwerdegegnerin nicht gehalten, mit dem Rentenentscheid zuzuwarten bis zum Abschluss allfälliger Eingliederungsmassnahmen. 9. Zusammenfassend ist die vorliegend angefochtene Verfügung vom 9. Juni 2023 (VB 95) damit zu bestätigen. 10. 10.1. Nach dem Dargelegten ist die Beschwerde abzuweisen.