Gestützt auf die Angaben der ehemaligen Arbeitgeberin des Beschwerdeführers ergibt sich, dass dieser ohne Gesundheitsschaden als Produktionsmitarbeiter bzw. Hilfsbäcker im Jahr 2022 ein Einkommen von Fr. 59'150.00 erzielt hätte (Fr. 4550.00 x 13; vgl. VB 19 S. 6 f.). Das Medianeinkommen des Kompetenzniveaus 1 im Wirtschaftszweig, in dem der Beschwerdeführer zuletzt tätig war (BfS, LSE 2020, Monatlicher Bruttolohn {Zentralwert} nach Wirtschaftszweigen, Kompetenzniveau und Geschlecht, Privater Sektor, TA1_tirage_skill_level, Ziff. 10-11 "Herst. V. Nahrungsmitteln;