Aktivitätsdauer reicht grundsätzlich aus, um eine neue einfache Erwerbstätigkeit aufzunehmen, sich einzuarbeiten und die Arbeit auszuüben (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_192/2022 vom 7. Juli 2022 E. 7.2.1). Das vom RAD-Arzt definierte Belastungsprofil (angepasste, wechselbelastende Tätigkeit, anfänglich ohne Heben und Tragen von Gegenständen über zwei Kilogramm und ohne repetitive Umwendbewegungen mit der rechten Hand; VB 74 S. 2) enthält zwar gewisse Einschränkungen, trotzdem sind die dem Beschwerdeführer zumutbaren Tätigkeiten nicht nur in so eingeschränkter Form möglich, dass sie der ausgeglichene Arbeitsmarkt praktisch nicht