Dem widersprechende, begründete Arbeitsfähigkeitseinschätzungen betreffend eine angepasste Tätigkeit lassen sich den Akten nicht entnehmen. So sind in den aktenkundigen Arbeitsunfähigkeitszeugnissen der behandelnden Ärzte weder Diagnosen noch Befunde oder eine Begründung der attestierten Arbeitsunfähigkeit aufgeführt. Es ist zudem nicht ersichtlich, dass es sich darin um die Einschätzung der Arbeitsunfähigkeit in angepasster Tätigkeit handeln würde (VB 37; 44; 71; 77 S. 2; 78 S. 2; 89; 90 S. 2; 93 S. 2; Beschwerdebeilage [BB] 5, 6; Anhang zu Eingabe vom 7. September 2023). Im Bericht des D.