5.2. Die Berichte des RAD-Arztes Dr. med. C._____ vom 12. Oktober 2022 und 10. März 2023 (vgl. E. 3 hiervor) sind in sich schlüssig und plausibel begründet. Die Akten, auf die er sich stützte, beruhen auf verschiedenen persönlichen sowie bildgebenden Untersuchungen und ergeben ein vollständiges Bild betreffend den vorliegend relevanten medizinischen Sachverhalt (vgl. E. 4.3. hiervor).