2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 5. September 2023 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung des Beschwerdeführers im Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Diese liess sich in der Folge nicht vernehmen. -3- 2.5. Am 7. September 2023 reichte der Beschwerdeführer ein weiteres Arbeitsunfähigkeitszeugnis ein. 2.6. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 14. September 2023 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und zu seinem unentgeltlichen Vertreter Prof. Dr. iur. Hardy Landolt, Rechtsanwalt, Glarus, ernannt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: