3. Alles unter gesetzlicher Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin und unter Gewähren der unentgeltlichen Rechtspflege und -verbeiständung." 2.2. Mit Eingabe vom 2. August 2023 reichte der Beschwerdeführer ein aktuelles Arbeitsunfähigkeitszeugnis ein. 2.3. Mit Vernehmlassung vom 1. September 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.