Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin berufliche sowie medizinische Abklärungen, leistete Kostengutsprache für berufliche Massnahmen in Form von Arbeitsvermittlung und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies sie das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 9. Juni 2023 ab. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 9. Juni 2023 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 3. Juli 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: