1. Der 1968 geborene Beschwerdeführer, zuletzt als Hilfsbäcker tätig gewesen, meldete sich aufgrund einer unfallbedingten rechtsseitigen Handgelenksverletzung (Unfallereignis vom 25. November 2021) am 18. Mai 2022 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin berufliche sowie medizinische Abklärungen, leistete Kostengutsprache für berufliche Massnahmen in Form von Arbeitsvermittlung und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD).