3.2.3. Dr. med. C. hielt in seinem Bericht vom 5. Januar 2023 fest, er erachte den Beschwerdeführer in einer leidensangepassten Tätigkeit aus rheumatologischer Sicht im Umfang von 20 % als arbeitsfähig. Die Tätigkeit sollte überwiegend im Sitzen stattfinden. Häufiges Stehen und das Tragen von Lasten von mehr als 5 kg sollte vermieden werden. Die Einschätzung begründe sich aus der Einschränkung der Mobilität des Beschwerdeführers. Trotz ausgebauter Schmerztherapie und Physiotherapie habe sich keine Veränderung der Mobilität und auch der von dem Beschwerdeführer geklagten Schmerzsypmtomatik ergeben. Dies sei aus rheumatologischer Sicht nicht ganz nachvollziehbar (BB 2).