3.2.2. In seinem Bericht vom 28. September 2022 hielt Dr. med. C. fest, beim Beschwerdeführer habe sich, was die Schmerzsituation anbelange, nichts geändert. Der Beschwerdeführer komme immer noch mit dem gleichen Gangbild in die Sprechstunde mit zwei Unterarmgehstöcken. Ob sich noch was ändern werde, denke er zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht. Er habe dem -5- Beschwerdeführer die 80%ige Arbeitsunfähigkeit bis Ende des Jahres verlängert, ebenso habe er ein Attest ausgestellt, dass er sitzend an einem Sprachunterricht teilnehmen könne (BB 2 S. 4).