3.2. 3.2.1. Dr. med. C. führte im Bericht vom 26. Januar 2022 aus, der Beschwerdeführer sei nach wie vor in seiner Arbeitsfähigkeit erheblich eingeschränkt. Er betrachte die Prognose nach wie vor als ungünstig. Er sehe sowohl in der bisherigen Tätigkeit als Gipser als auch in einer möglichen Tätigkeit keine Arbeitsfähigkeit. Therapiefortschritte seien kaum zu verzeichnen (VB 225).