B. aus, die Fraktur zeige sich im letzten CT vom 24. September 2021 (VB 170) knöchern durchbaut. Die neurologische Untersuchung, inklusive Elekromyografie, vom 19. Januar 2021 (VB 113) zeige normale elektrophysiologische Befunde im Bereich des rechten Beines. Aufgrund dieser Tatsache sei die Erheblichkeitsschwelle nicht erreicht und eine Integritätsentschädigung stehe nicht zu (VB 199).