Vorgutachten vom September 2019, einer Diskussion, inwieweit die vorhandenen psychosozialen Faktoren die berufliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigten, einer detaillierten Darstellung des retrospektiven Verlaufs der Arbeitsunfähigkeit ab November 2015 sowie einer Begründung der festgestellten vollständigen Arbeitsunfähigkeit im ersten Arbeitsmarkt zu bitten (vgl. VB 271 S. 2 f.).