Zudem bestehe eine Komorbidität mit körperlichen Beschwerden im Anschluss an die Karzinomerkrankung. Der Beigeladene verfüge insbesondere persönlichkeitsbedingt nicht über die nötigen Ressourcen für eine erfolgreiche berufliche Eingliederung. Sozial lebe er seit der Trennung / Scheidung weitgehend isoliert. Das Aktivitätsniveau sei in allen Lebensbereichen deutlich eingeschränkt. Es bestehe ein ausgeprägter und ausgewiesener Leidensdruck. Aktuell würden sich keine Ressourcen, die eine berufliche Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt ermöglichen würden, beschreiben lassen.