4.3. 4.3.1. Zur Beurteilung der vorliegend streitigen Frage der Leistungspflicht der Beschwerdegegnerin für die im Ausland vorgenommenen medizinischen Massnahmen ist zu klären, ob die Entbindung und insbesondere postnatale Behandlung des Beschwerdeführers 1, die dieser bzw. dessen Eltern aufgrund der Zwerchfellhernie und des damit einhergehenden reduzierten Lungenvolumens im Klinikum F._____ in Z._____ durchführen liessen, in der Schweiz (praktisch) unmöglich gewesen wäre (E. 2.2.2. f. hiervor) oder ob zumindest (prognostisch betrachtet) beachtliche Gründe für die dortige Behandlung vorgelegen haben (E. 2.2.2. und 2.2.4. hiervor).