Die vorhandenen Berichte der Behandler seien nicht gewürdigt bzw. sogar ignoriert worden. In anderen, vergleichbaren Fällen sei die Kostengutsprache jeweils erteilt worden (Beschwerde 1, Ziff. V). Die Beschwerdeführerin 2 macht im Wesentlichen geltend, es sei aufgrund des Berichts der behandelnden Ärztin erstellt, dass das Klinikum F._____ gegenüber Schweizer Kliniken über weit mehr Erfahrung in Bezug auf die -8-