Nr. 12 S. 43, I 120/04 E. 4.2.1). Gemäss den Urteilen des Bundesgerichts 8C_800/2009 vom 1. Juni 2010 E. 2.2.2 und I 601/06 vom 12. März 2008 E. 5.5.3 (mit Hinweisen) ist für die Gewährung einer Auslandbehandlung vorausgesetzt, dass vorgängig ärztlicherseits eine dringliche Empfehlung vorgelegen haben muss. Ergänzend verwies das Bundesgericht im Urteil 8C_782/2021 vom 3. Mai 2022 in diesem Zusammenhang auf das Kreisschreiben des BSV über die medizinischen Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung (KSME; Version vom 1. Juli 2020), Rz. 1239, wonach beachtliche Gründe für die Durchführung medizinischer Massnahmen im Ausland insbesondere dann vorliegen würden, wenn die Fortset-