"1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 30.05.2023 in Sachen [A._____] sei aufzuheben. 2. Die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, die Geburtsgebrechen Nr. 281 und Nr. 243 ab Geburt von [A._____] zu anerkennen und sich im Rahmen von Art. 23bis Abs. 3 der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV) an den vom 21.10.2021 bis und mit 07.12.2021 im [Klinikum F._____] (D) entstandenen Behandlungs- und Repatriierungskosten in dem Ausmass zu beteiligen, wie sie in der Schweiz entstanden wären. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin."