2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer 1 am 29. Juni 2023 fristgerecht Beschwerde und beantragte Folgendes: "1. Die Verfügung der SVA Aargau, Invalidenversicherung, vom 30. Mai 2023 sei aufzuheben. 2. Dem Beschwerdeführer seien die beantragten Leistungen zuzusprechen. 3. Eventualiter: Die IV-Stelle sei zu verpflichten, weitere Abklärungen zwecks Prüfung der Leistungspflicht vorzunehmen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolgen -" Dieses Verfahren wurde unter der Nummer VBE.2023.306 erfasst.