Somit ist davon auszugehen, dass durch das Unfallereignis eine vorübergehende Verschlimmerung eines degenerativen Vorzustandes während maximal 6 Wochen eingetreten ist. Die Beschwerdegegnerin hat ihre Leistungen im Zusammenhang mit dem Unfallereignis vom 24. Februar 2022 mit Einspracheentscheid vom 25. April 2023 somit zu Recht per 8. August 2022 eingestellt. 7. 7.1. Nach dem Dargelegten ist die Beschwerde abzuweisen. 7.2. Das Verfahren ist kostenlos (Art. 61 lit. fbis ATSG).