6.2. Des Weiteren stellte Prof. Dr. med. C._____ in seinem Bericht vom 8. Mai 2023 das Vorliegen degenerativer Komponenten mit Verweis darauf, dass die intraoperativen Bilder eine starke Ausfransung gezeigt hätten, degenerative Risse jedoch meist eine Abrundung der Sehne aufweisen würden, in Abrede (BB 4). Dr. med. E._____ hielt am 31. August 2023 in Kenntnis des Berichts von Prof. Dr. med. C._____ vom 8. Mai 2023 an seiner Einschätzung fest und wies im Weiteren mit einleuchtender Begründung auf einen beim Beschwerdeführer bestehenden – von Prof. Dr. med. C._____ dokumentierten (vgl. VB 15) – Acromionsporn an der rechten Schulter hin.