4.6. Dr. med. E._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Abteilung Versicherungsmedizin der Beschwerdegegnerin, nahm am 21. April 2023 Stellung, wobei er sich den Ausführungen von Dr. med. D._____ anschloss. Die intraoperative Fotodokumentation zeige auf den meisten Bildern eine Unschärfe durch trübe Spülflüssigkeit. Die Bizepssehne sei, soweit erkennbar, intakt gewesen, das Labrum glenoidale tatsächlich lediglich aufgefasert und eine transmurale Supra- und Infraspinatussehnenruptur sei nicht zu erkennen.