Gemäss Literatur begebe sich eine versicherte Person in solch einem Fall zeitnah in ärztliche Behandlung, da der Schmerz invalidisierend sei. Der Beschwerdeführer habe gemäss Akten hingegen erst ca. 6 Wochen nach dem Sturz erstmalig einen Arzt aufgesucht und eine Pseudoparalyse habe nicht vorgelegen. Die im MRI und intraoperativ beschriebenen Läsionen seien mit überwiegender Wahrscheinlichkeit chronisch-de- generativer Genese und vorbestehend. Durch das Ereignis vom 24. Februar 2022 könne es zu einer vorübergehenden Verschlimmerung im Sinne einer Schmerzauslösung über einen maximalen Zeitraum von 6 Wochen gekommen sein.