am muskulotendinösen Übergang, ein Hämatom in der Bursa subacromialis, eine isolierte Läsion der Subskapularissehne sowie ein Muskelödem ohne Läsion am muskulotendinösen Übergang. Im vorliegenden Fall sei indes keines dieser Kriterien erfüllt. Sodann komme dem Verhalten eines Versicherten direkt nach dem Unfallereignis gemäss Literatur eine massgebliche Bedeutung zur Differenzierung zwischen einer traumatischen Läsion und einer vorübergehenden Verschlimmerung eines Vorzustandes zu.