4.3. Dr. med. D._____, Fachärztin für Chirurgie, Abteilung Versicherungsmedizin der Beschwerdegegnerin, führte in ihrem Bericht vom 14. Juli 2022 zusammengefasst aus, im MRI wie auch intraoperativ hätten keine auf das Ereignis vom 24. Februar 2022 zurückzuführenden strukturellen Läsionen gefunden werden können. Gemäss den Kriterien der Swiss Orthopaedics sei im vorliegenden Fall eine unfallbedingte Läsion auszuschliessen. Für die Annahme einer traumatischen Rotatorenmanschettenruptur werde folgende Korrelation angegeben: ein Knochenmarködem am Tuberculum majus vergesellschaftet mit einer Rotatorenmanschettenläsion, eine Läsion -5-