1. Der 1977 geborene Beschwerdeführer ist als Verkehrsdienstmitarbeiter angestellt und aufgrund dieses Arbeitsverhältnisses bei der Beschwerdegegnerin gegen Unfallfolgen versichert. Am 17. Januar 2022 rutschte er beim Wandern aus, fiel auf die linke Körperseite und verletzte sich dabei. Die Beschwerdegegnerin erbrachte in der Folge vorübergehende Leistungen. Mit Verfügung vom 24. Oktober 2022 stellte die Beschwerdegegnerin ihre Leistungen per 28. Februar 2022 ein. Die dagegen erhobene Einsprache wies sie mit Einspracheentscheid vom 31. Mai 2023 ab. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 3. Juli 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: