Wie vorangehend ausgeführt (vgl. E. 4.3. hiervor) ist überwiegend wahrscheinlich davon auszugehen, dass es sich beim Einsatz der C._____ GmbH in R._____ um ein befristetes (Maler-)Projekt gehandelt hat, für welches eine Projektdauer von maximal drei Monaten vorgesehen war. Die Ergänzung "Januar - März" deutet derweil darauf hin, dass das Projekt in jenen (maximal drei) Monaten hätte ausgeführt werden sollen. Geplantes Projektende war folglich spätestens Ende März 2023. Spätestens dann hätte der Einsatz demnach – sofern er bzw. das Projekt sich nicht entgegen der ursprünglichen Absicht verlängert hätte – (ohne Kündigung) geendet (vgl. VB 86 zu "Kündigungsfristen").