4.2.2. Das Einstellraster des seco (AVIG-Praxis ALE, Rz. D79) wertet in Ziff. 2.A. die erstmalige Ablehnung einer zugewiesenen oder selbstgefundenen zumutbaren Arbeitsstelle, die auf bis zu drei Wochen befristet ist als leichtes, auf bis zu vier Wochen als leichtes bis mittelschweres, auf bis zu drei Monaten als mittelschweres, auf bis zu vier Monaten als mittelschweres bis schweres und darüber hinaus als schweres Verschulden. Entsprechend der vorgesehenen Beschäftigungsdauer erhöht sich auch der Rahmen der vorgesehenen Einstelltage von mindestens drei bis maximal 41.