4. Es sei dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und ihm in der Person der Unterzeichnenden einen unentgeltlichen Rechtsvertreter beizustellen. 5. Es sei dem Beschwerdeführer Frist für die Einreichung der Unterlagen für die unentgeltliche Rechtspflege anzusetzen. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staates." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 10. August 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.