H._____ operativ saniert wurde, den Hinweisen für randständige Schäden am Labrum glenoidale und an der Kapsel sowie der zystischen Veränderungen am Tuberculum majus im Ansatzbereich der Sehnen. 4.3. Nach dem Dargelegten bestehen keine auch nur geringe Zweifel an der Zuverlässigkeit und Schlüssigkeit der Beurteilung von Dr. med. C._____ vom 22. Mai 2023. Diese ist damit als beweiskräftig anzusehen, zumal die weiteren (medizinischen) Akten ebenfalls keine diesbezüglichen Zweifel zu begründen vermögen (vgl. vorne E. 2.3.2.). Es ist demnach auf dessen -9-