4.2. Bezüglich des vom Beschwerdeführer gegen die Beurteilung von Dr. med. C._____ angeführten Schreibens von Dr. med. F._____ vom 23. März 2023 ist zu beachten, dass es sich hierbei um eine Einschätzung eines Arztes auf einem nicht in dessen Fachbereich fallenden Gebiet handelt, verfügt Dr. med. F._____ gemäss dem Medizinalberuferegister des Bundesamts für Gesundheit (einsehbar unter ; zuletzt besucht am 25. Oktober 2023) doch zwar über einen Facharzttitel für Allgemeine Innere Medizin, nicht aber über einen solchen für Chirurgie, Orthopädie, Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates oder ein ähnliches Fachgebiet.