f bzw. lit. g UVG. Es sei jedoch von einem vorwiegend degenerativ veränderten rechten Schultergelenk auszugehen. Der Schaden an der Rotatorenmanschette (Supraspinatus- und Infraspinatussehne) sei (daher) als degenerativ einzustufen. Die einzelnen Operationsschritte hätten denn auch vorwiegend degenerativen respektive krankhaften Veränderungen (Impingementsyndrom) gegolten (VB 54, S. 5 f.).