3.2.3. Der Beurteilung von Dr. med. C._____ vom 22. Mai 2023 ist im Wesentlichen zu entnehmen, dass der im MRI-Befund vom 20. Oktober 2022 beschriebene enge Subakromialraum entweder konstitutionell bedingt sei oder bei Höhertreten des Humeruskopfes gegen das Akromion auftreten könne. Ein solches Höhertreten geschehe nur, wenn ein erheblicher flächiger Schaden der Rotatorenmanschette vorliege, der mindestens die Sup- raspinatus-, Infraspinatus- und Subscapularissehne umfasse. Vorliegend bestehe aber keine grössere Schädigung der Rotatorenmanschette.