2. 2.1. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer am 23. Juni 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: " 1. Der Einsprache-Entscheid vom 22.05.2023 sei vollumfänglich aufzuheben und dem Beschwerdeführer seien die gesetzlich geschuldeten Leistungen (insbesondere Taggelder und Heilkosten) zuzusprechen. 2. Eventualiter sei die Sache zur ordnungsgemässen Abklärung des rechtserheblichen Sachverhalts an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 7. August 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.