Zwar wurde im Bericht des Universitätsspitals D._____ vom 29. Juni 2021 ausgeführt, dass es eher unwahrscheinlich sei, dass die ihnen bekannten Chemikalien ursächlich für die Neuropathie seien. Darin wurde jedoch auch festgehalten, dass die betrachteten Chemikalien primär auf den anamnestischen Angaben des Beschwerdeführers beruhen würden und sie sich bei ihrer Abklärung lediglich auf Stickstoff und Blausäure fokussiert hätten. Für - 10 -