4.4.5. In dem im Rahmen des Beschwerdeverfahren eingereichten Bericht vom 5. April 2023 führte Dr. med. N._____, Fachärztin für Neurologie, Universitätsspital D._____, aus, hinsichtlich der bestehenden Small-Fibre-Neuro- pathie sei der Beschwerdeführer ausführlich in F._____ abgeklärt worden. Die Ätiologie der Neuropathie sei aktuell leider trotz intensiver Abklärungen nicht abschliessend geklärt. Hinweise für einen Diabetes, einen Vitamin B1- /B6-/B12-Mangel, eine Nephro- oder Hepatopathie, eine Symstemerkrankung/rheumatologische Genese der Beschwerden oder eine infektiöse Genese hätten sich nicht ergeben.