Somit komme eine toxische Ätiologie in Frage (Beschwerdeführer habe 30 Jahre in der Chemieindustrie mit verschiedenen Chemikalien gearbeitet). Eine Beurteilung durch die klinische Pharmakologie des Universitätsspitals D._____ sei bereits erfolgt, die nicht konklusiv ausgefallen sei. Aktuell seien gewisse Abklärungen noch ausstehend (VB 2 S. 10).