gegebenenfalls allfällig damals durchgeführte regelmässige Untersuchungen brauchen. Falls die Frage eines medizinischen Versicherungsanspruches bestehe, sollte ein Gutachten angefordert werden; auch hinsichtlich einer vollständigen Beurteilung der allfälligen weiteren angewandten Chemikalien, aktuell sei lediglich auf Stickstoff und Blausäure fokussiert worden (VB 2 S. 27).